Position der CDU-Fraktion zum Antrag der Linken im Stadtrat am 15.und 18. September 2014
Unter großer Medienpräsenz wurde dem Stadtrat am Montag von der Fraktion Die Linke ein Dringlichkeitsantrag zur vermeintlichen Rettung der Verkehrsbetriebe Gera (GVB) vorgelegt. Darin wurde
eine sofortige Finanzhilfe für den GVB von 2,5 Millionen Euro durch die Stadt Gera sowie eine pauschale Bürgschaft durch das Land Thüringen gefordert. Über 100 Menschen kamen zur Sitzung, der Großteil davon Mitarbeiter des GVB. Für viele von ihnen geht es um die berufliche Existenz. Entsprechend war die Stimmung emotional aufgeladen, Transparente wurden entrollt. Trotz Einladung durch die Oberbürgermeisterin, waren der Vorstand der Stadtwerke AG und der Geschäftsführer des GVB nicht erschienen. Informationen zur aktuellen Finanzlage und zum Stand eines Sanierungskonzeptes konnten daher nicht erfolgen.
Wie lang reichen die 2,5 Millionen Euro? Wieviel Geld wird kurz-, mittel- oder langfristig notwendig sein? Wie sieht das Finanzkonzept des Unternehmens aus? Und viele weitere Fragen blieben offen im Raum.
Damit waren die im Antrag formulierten Forderungen Makulatur und erhielt entsprechend nicht die notwendige Mehrheit im Stadtrat. Daraufhin entlud sich der Unmut der Gäste mit lauten Buhrufen. Für die Fraktion Die Linke hielt Herr Andreas Schubert eine Rede, in welcher er zunächst den ablehnenden Stadträten, dann der OB und dem Land den Willen zur Rettung der Stadtwerke und des GVB absprach und die Schuld an einer Insolvenz zuwies. Nun gab es Applaus. Verständlich. Die Mitarbeiter brauchen Solidarität, sie fühlten sich verstanden.
Doch war es wirkliche Solidarität, oder wurde aus schlichtem Populismus falsche Hoffnung genährt?
Was Schubert verschwieg: Die Stadt als 100%ige Anteilseignerin hat keinen Auftrag zur Geschäftsführung. Weder OB noch Stadtrat können und dürfen die Aufgaben der Geschäftsführer übernehmen. Dazu kommt der nichtgenehmigte Haushalt der Stadt Gera. Gemäß § 61 der Thüringer Kommunalordnung darf eine Stadt im Rahmen eines nichtgenehmigten Haushaltes "[..]Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind [..]".
Die Sicherstellung des örtlichen öffentlichen Nahverkehrs gehört zu diesen Aufgaben. Allerdings ist ohne konkrete Zahlen über die finanziellen Mittel, die zur Sicherstellung des ÖPNV notwendig sind und eine positive Prognose für den Fortbestand des Unternehmens, die Unabweisbarkeit also, nicht gegeben. Hätte der Stadtrat einem Auftrag auf Auszahlung zugestimmt, würde er sich bei nicht vorliegen der oben genannten Voraussetzungen strafbar machen. Ein jedes Mitglied haftet hier mit seinem gesamten Privatvermögen. Gleiches trifft auch für Bürgschaften laut Landeshaushaltordnung bei nicht genehmigtem Haushalt zu. Aus diesen Gründen war es dem Stadtrat nicht möglich, dem Papier zuzustimmen. Doch das wollte an diesem Abend keiner hören. Erst in der darauf folgenden Stadtratssitzung am Donnerstag hatte sich die Stimmung abgekühlt. Die rechtliche Situation wurde mehrheitlich festgestellt. Die Oberbürgermeisterin informierte über die am Vortag vorgelegten Zahlen des GVB. Diese lagen unvollständig vor, belegten aber die Vermutungen der CDU Fraktion. Über 30 Mio. EUR sind der bisher ermittelte Finanzbedarf. Es ist verfehlt, die OB, die Stadt oder den Stadtrat hier in Verantwortung zu nehmen. Die CDU-Fraktion unterstützt jeden konstruktiven Ansatz, die Stadtwerke und den GVB vor der Insolvenz zu retten. Jedoch ohne Zahlen und ohne Fakten lassen sich keine Entscheidungen treffen.
Wer anderes behauptet, verkennt den Ernst der Lage und verhöhnt die Mitarbeiter um einen politischen Vorteil daraus zu ziehen. Im Sinne der Bürger unserer Stadt fordern wir die Fraktionen Die Linke und SPD auf, endlich sich den Sachthemen zuzuwenden. Die nächste Wahl steht erst 2017 an.
V.S.O.P.
Norbert Geißler
Fraktion CDU
Wirtschaftspolitischer Sprecher