Bernd Müller

Ortsteilbürgermeister Aga Mitglied des Geraer Stadtrates


 
...für den Ortsteil Aga
mit den Orten Kleinaga, Großaga, Seligenstädt, Reichenbach und Lessen
VITA
VITA
persönliche Angaben
Interview
Interview
Und plötzlich war ich Bürgermeister
Dafür stehe ich
Dafür stehe ich
bodenständig für unsere Heimat
Salient
Engagements
Engagements
Funktionen + Vereine
Ihre Meinung
Ihre Meinung
ist mir wichtig

Wie schon im Jahresrückblick hingewiesen, beschäftigte sich der OTR in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr ausschließlich mit dem Antrag der TEVARO GmbH auf Errichtung und Betrieb von 6 WEA am Standort Großaga.
Die Sitzung hatte den Charakter einer Informationsveranstaltung, heißt, die Bürger sollten Gelegenheit auf umfangreiche Information zum Antrag

und der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten. Für die Mitglieder des OTR stand im Vordergrund die Meinung der Bürger zum Vorhaben zu hören.
Frau Weitzmann von Fachgebiet Immissionsschutz der Stadt Gera erläuterte ausführlich die rechtlichen Grundlagen, die dazu geführt haben, dass ein entsprechender Genehmigungsantrag eingereicht werden konnte und auch bearbeitet werden muss, ohne dass die betreffende Fläche als Windvorranggebiet vorgesehen ist.
Sie erläutert des Weiteren die Vorgehensweise der Prüfung des Antrags durch alle zu beteiligenden Behörden und das Recht von Bürgern wie von benachbarten Einrichtungen, z.B. BTZ der Handwerkskammer oder Biohof im Rahmen der öffentlichen Auslegung Einwendungen geltend zu machen. Dabei betonte sie, dass erstmalig bei einem solchen Verfahren eine öffentliche Auslegung auch in Abstimmung mit dem Antragsteller erfolgt.
Auf eine entsprechende Frage erklärte sie, dass die Einwendung formlos, aber mit Adresse und Unterschrift eingereicht werden kann.
Des Weiteren erläutert sie, dass nach dem Regionalplan für Ostthüringen in der Stadt Gera nur ein Vorranggebiet im Bereich Steinbrücken/Lessen vorgesehen ist, dem die Stadt Gera, wenn auch unter Vorbehalten im Naturschutz, zugestimmt hat. Weiter Vorranggebiete soll es aus Sicht der Stadt nicht geben. Hinsichtlich der in der Öffentlichkeit immer wieder angesprochenen 1000 m Grenze zu Wohngebieten, erläutert sie auf entsprechenden Fragen, dass dies nur eine Planungsgröße ist, z.B. auch für die Erstellung des Regionalplanes, genau wie 5000 m Abstand zum nächsten Windpark.
Zur sogenannten 10 h Regelung gefragt antwortet sie, dass es diese Regelungen in Thüringen nicht gibt. Die Einführung war in Thüringen politisch nicht gewollt. Hinsichtlich bereits vorhandener Immissionen, wie z.B. der genehmigten Schießanlage führet Frau Weitzmann auf Anfrage aus, dass diese bei den Schallgutachten berücksichtigt worden sind.
Die Immissionen der Sprenggrube auf dem Übungsgelände der Bundeswehr wurden bisher nicht berücksichtigt, weil es bisher nicht bekannt war. Dies wurde erst durch die Bürger benannt. Dabei sind aber der Burgenlandkreis und die Verbandsgemeinde Lonzig/Schellbach in dem Verfahren beteiligt. Angesprochen auf den Schutz von Arbeitnehmerinteressen im Biohof und der Interessen der Beschäftigten und Auszubildenden im BTZ erklärte Frau Weitzmann, dass das Amt für Arbeitsschutz beteiligt ist. Herr Koob von der Lebenshilfe erklärte, dass die Lebenshilfe Einwendungen geltend gemacht hat. Im Zusammenhang mit der Frage, wo denn eigentlich die Steuern bleiben, erklärt der anwesende Vertreter der antragstellenden Firma, dass die EGG Gera Anteile an dem Projekt besitzt und damit auch Steuern in Gera bleiben. In diesem Zusammenhang informierte Herr Brandner (MdL), dass der Geschäftsführer der Planungsfirma GLU, grüner Landtagsabgeordneter in Thüringen ist.
Hinsichtlich der Beeinträchtigungen für die Gesundheit durch Infraschall führte Frau Weitzmann aus, dass es nach Auskunft des Bundesumweltamtes und der TLUG keine bekannten Gefährdungen gibt, dem aber von einigen Bürgern widersprochen wurde. Frau Weitzmann erklärte sich bereit, die von den Bürgern genannten Quellen (sollte nach der Veranstaltung abgeglichen werden) in die Betrachtungen ggf. mit einzubeziehen.

Frau Weitzmann wies mehrfach darauf hin, dass sie zu Inhalten von Stellungnahmen keine Auskunft geben darf, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch noch überhaupt keine Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit absehbar ist.
Im Übrigen findet nach Prüfung aller Einwendungen eine öffentliche Anhörung statt.
Herr Müller erklärte zu der Vorhaltung, der Ortsteilrat hätte nicht rechtzeitig informiert, dass das Vorhaben zunächst nichtöffentlich beraten werden musste und in der öffentlichen Sitzung des Ortsteilrates im November 2016 erstmals darauf hingewiesen wurde, dass es einen solchen Antrag gibt. Auf die öffentliche Auslegung wurde in der Dezembersitzung am 07.12.2016 hingewiesen. Im Übrigen wird der Ortsteilrat im Ergebnis dieser öffentlichen Sitzung entscheiden, ob er Einwendungen erhebt. Herr Müller bot den Bürgern an, dass ein Vertreter der Bürgerinitiative mit ihm gemeinsam einen Termin bei der Regionalen Planungsgemeinschaft vereinbart. Bezüglich einer Absprache soll sich als Vertreter Herr Thobias Friedrich mit Herrn Müller dazu abstimmen.

Bernd Müller, Ortsteilbürgermeister

0174 – 3477085

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Adresse

An der Froschweide 2A
An der Froschweide 2A
Gera - Kleinaga
Gera - Kleinaga
07554
07554