Bernd Müller

Ortsteilbürgermeister Aga Mitglied des Geraer Stadtrates


 
...für den Ortsteil Aga
mit den Orten Kleinaga, Großaga, Seligenstädt, Reichenbach und Lessen
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Wie in der Sitzung am 09.01.17 bekanntgegeben wurde als erstes der Antrag auf Errichtung und Betrieb von 6 WEA am Standort Großaga behandelt.
Auf der Grundlage der

Einsichtnahme der Antragsunterlagen sowie der „Infoveranstaltung“ hat der Ortsteilrat folgende Stellungnahme erarbeitet:

Stellungnahme zum Antrag auf Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG) und BauGB zur Errichtung und Inbetriebnahme von 6 Windenergieanlagen in der Stadt Gera, Ortsteil Großaga vom 15.06.2016 der Tevaro GmbH

1. Einleitung:

Die Notwendigkeit einer Energiewende ist auch den Mitgliedern des OTR Aga bewusst, aber mit Augenmaß und mit dem Menschen und nicht gegen sie. Der OTR Aga hat sich klar und einstimmig positioniert, dass über das im Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen vorgesehene Windvorranggebiet W-14 in Steinbrücken kein weiteres in Gera benötigt wird. Der entsprechende Beschluss (DS-Nr. 30/2016) wurde in der Sitzung des OTR am 15.06.2016 gefasst sowie im Stadtrat am 16.06.2016.

2. Zu den Antragsunterlagen (Einsichtnahme vom 04.11.16 bis 09.12.16):

Die eingereichten Unterlagen sind unvollständig und widersprüchlich, hier im Einzelnen:

In der Anlage 2.1 Anlagen – und Betriebsbeschreibung (Koordinatenliste), sind die Angaben zu den Koordinaten im Lagesystem und der Geländehöhen der WEA 1, 2, 3 und 5 nicht korrekt.

(WEA 1- „Geländehöhe 277,8 m ü. NHN“ falsch - richtig: 274 m ü. NHN, Geogr. Koordinaten Breite 12° 5'45,1“ falsch – richtig: 12° 5'45,0).

In der Anlage 2.7 Luftfahrt (Formblatt über Einzeldaten zwecks luftverkehrsrechtlicher Zustimmung) sind die Angaben zu den Koordinaten im Lagesystem und der Geländehöhen nicht korrekt, (analog den Angaben in der Anlage 2.1), das betrifft auch die WEA 2, 3 und 5.

Bei der WEA 6 wurde die falsche Flurstücksnummer angegeben. Falsch: 161/2, Richtig: 159

Durch die Korrekturen ändern sich die Grundlagen und deshalb müsste ein neues Gutachten erstellt werden.

In der Anlage 3.4 Umweltverträglichkeitsstudie mit integrierter Landschaftspflegerischen Begleitplan Seite 22 Tabelle 4: Schutzgebiete im 10.000 m Radius, heißt es:

Zitat: „Naturschutzgebiete: Rödel minimale Entfernung zu geplanten WEA 0,4 km“.

Einwand: Warum gibt es hier keine Auflistung der Artengruppe Säugetiere und Vögel, welche nachweislich durch die WEA durch das Schlagrisiko extrem gefährdet sind? (sh. Pkt. 3 auf Seite 23).

Zitat: „Rückzugsraum für hoch bedrohte Tier- und Pflanzenarten“

Einwand: Für alle anderen FFH, die eine größere Entfernung zu den Standorten der geplanten WEA aufweisen, wurden diese Arten aufgeführt (sh. Seite 26 und 27).

Auf Seite 30, Absatz 3.6.3.8 wird eine Zitat: „geringe Empfindlichkeit gegenüber dem geplanten Vorhaben wird bescheinigt“.

Einwand: Ein Brutpaar benötigt ein Jagdrevier von ca. 15 km² Größe. Die Entfernung

von Brutrevier zum Nahrungsraum kann ohne weiteres 12 bis 15 km betragen (Nachweis von bedrohten Tierarten sh. Anlage 3.5 Fachbeitrag Naturschutz-Avifauna). Durch den Bau der WEA entsteht hier eine extreme Gefährdung bedrohter Tierarten!

In der Anlage 3.4 Umweltverträglichkeitsstudie mit integrierten Landschaftspflegerischen Begleitplan Seite 34, Absatz 3.8.2 Bewertung des Landschaftsbildes heißt es:

Zitat: „Die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft in der Wirkzone I wird zusammenfassend als gering bis mittel bewertet.“

Einwand: Bei einer durchschnittlichen Geländehöhe von 280 m ü. NHN wird das Landschaftsbild durch den Bau der 6 WEA mit einer durchschnittlichen Gesamthöhe von

430 m ü. NHN extrem beeinträchtigt! Das sind 130m über dem normalen Geländeprofil. Auch hier wird nur beschönigt.

In der Anlage 3.4 Umweltverträglichkeitsstudie mit integrierten Landschaftspflegerischen Begleitplan, Seite 45, Absatz 4.5.2 Spezielle Auswirkungen auf die Avifauna, Brutvögel und Nahrungsgäste wird ausgeführt:

Zitat: „Den avifaunistischen Erhebungen folgend, besteht für alle festgestellten Arten außer bei der Feldlerche keine Gefährdung der bestehenden Brutvorkommen durch die geplanten Errichtung von Windenergieanlagen“.

Einwand: Der hier vorkommende Rotmilan wird extrem durch die geplanten WEA in seiner Nahrungssuche beeinträchtigt, da die Standorte überwiegend auf Grün- und Ackerflächen erbaut werden sollen, die ja die bevorzugten Lebensräume seiner Beutetiere darstellen.

Anlage 3.4 Umweltverträglichkeitsstudie mit integrierten Landschaftspflegerischen Begleitplan, Seite 45, Absatz 4.5.3 Fledermäuse heißt es:

Zitat: „Bei Umsetzung der vorgeschlagenen begleitenden Maßnahmen …. kann abgeleitet werden, dass die Errichtung der geplanten Windenergieanlagen … keine erheblichen Beeinträchtigungen der Fledermäuse zur Folge haben wird“.

Einwand: Bezugnehmend auf die im Absatz 5 „Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Umwelteinwirkungen“ vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen, wie „in unmittelbarer

Nachbarschaft zu den geplanten WEA sollen keine Lebensräume mit starker Anziehungskraft

für Fledermäuse geschaffen werden … „ ist bemerkenswert. Heißt, wir zerstören den Lebensraum vieler bedrohter Arten durch den Neubau solcher Anlagen, und als Vermeidungsmaßnahmen wird empfohlen, keine neuen Lebensräume mit Anziehungskraft

in der unmittelbaren Nähe zu schaffen.

Anlage 3.5 Fachbeitrag Naturschutz – Avifauna Seite 64, Rotmilan:

Zitat: „Im Jahr 2015 wurden keine aktiven Horste in einem Radius von 2 km um den Windpark

festgestellt. Auf Seite 1 der Anlage 3.5 jedoch steht: „Am 22.08.2016 wurde nach Hinweis der UNB in einem Wäldchen nördlich des Rödelwaldes ein Horst in einer Birke entdeckt“.

Das Jahr 2016 ist wohl aktueller und damit wahrscheinlicher, dass hier ein Horst einer bedrohten Tierart in einem nicht genehmigungsfähigen Abstand zu 3 Anlagen der geplanten WEA existiert.

Prognose der Störungsverbotes nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG:

Störungsverbot wird eingehalten: NEIN

Prognose der Tötungsverbotes nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG:

Tötungsverbot wird eingehalten: NEIN

Prognose der Schädigungsverbotes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG:

Schädigungsverbot wird eingehalten: NEIN

3. Versagensgründe:

· Im Nachtrag zum Gutachten „Untersuchung der lokalen Avifauna im geplanten Windpark mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung“ vom 24.08.16 schreibt der Gutachter unter Punkt Empfohlene Konfliktvermeidungsmaßnahmen „Daher ist der Bau dieser Anlagen zunächst zu unterlassen“. Es handelt sich um die WEA 4, 5 und 6.

· In unmittelbarer Nähe der WEA 6, 5 und 3 ist die Ersatzmaßnahme E 4 zum IG Cretzschwitz geplant. Festlegungen dazu wurden im Umweltbericht mit der Drucksachen-Nr. 102/2009, 5. Ergänzung (Stadtrat am 03.07.2014) beschlossen. Hier liegt ein Verstoß insbesondere in Bezug auf die Ziele und Funktionen „Sicherung und Entwicklung regional bedeutsamer Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten und der räumlichen Funktionsbeziehungen, von Wald mit regional bedeutsamen ökologischen und sozioökonomischen Funktionen sowie der Sicherung und Entwicklung der vielfältig strukturierten Freiräume der Kulturlandschaft“ vor. Die Umsetzung der Einzelmaßnahme E4 trägt unmittelbar zur Erfüllung der regionalplanerischen Ziele bei.

· Die Schallimmisionsprognose nach TA Lärm vom 10.08.16 ist fehlerhaft und unvollständig.

Durch den Landwirtschaftsbetrieb Ullrich wird keine Biogasanlage mehr betrieben. Gemeint ist wohl hier die Anlage der Bio Energie Gera-Aga GmbH. Von dieser Anlage gehen auch Immissionen durch Ladegeräte zur Beschickung sowie Fahrzeuge für den notwendigen Input aus. Dies hat keine Berücksichtigung gefunden, ebenfalls wechselhafte Wetterlagen. Schon jetzt sind diese Immissionen in Bereichen Str. der Freundschaft, An der Froschweide und Hainstraße wahrzunehmen.

Zum Legehennenbetrieb analog wie Biogasanlage. Die Hinzurechnung der Werte beider Anlagen sowie der geplanten Schießanlage muss angezweifelt werden. (Forderung nach Prüfung durch das LVA Weimar bleibt bestehen).

Gänzlich fehlt im Gutachten der Betrieb des Tagebaus der Firma A. Meißner GmbH sowie die Immissionen durch die Bewirtschaftung der umliegenden Flächen durch die Landwirtschaftsbetriebe, auch hier entstehen Immissionen (verstärkt durch das Ausbringen der Reststoffe des Gärrückstandsbehälters aus der Abfallanlage in Bad Köstritz). Allein deshalb ist das Gutachten neu zu erstellen. Betroffen davon sind mindestens die WEA 6, 5, 4, 3 und 2.

· Die Arbeitsstätten mit Dauerarbeitsplätzen im Tontagebau, im BTZ der Handwerkskammer, im Biohof, der Bioenergie und im Legehennenstall befinden sich in unmittelbarer Nähe der WEA 6, 5, 4, 3 und 2, daher sind diese abzulehnen.

Das Internat der HWK zu Ostthüringen befindet sich in unmittelbarer Nähe der WEA 6, 5 u. 3, daher sind diese abzulehnen.

Die Schallimmissionen der geplanten WEA sowie durch die vorhandenen Betriebsstätten überschreiten die zulässigen Werte für die Wohngebiete in Klein- und Großaga, somit sind die WEA 1 bis 6 abzulehnen.

· Die Schattenwurfprognose hat weder Bezug genommen auf die geplante Sportschießanlage noch auf den derzeitigen Betrieb des Tontagebaus. Daher sind die WEA 6, 5 und 4 abzulehnen.

Der Ortsteilrat hat diese Stellungnahme in seiner Sitzung am 25.01.2017

Einstimmig beschlossen.

Zum TOP Informationen durch den Ortsteilbürgermeister gab Herr Müller die Termine für die Bauvorhaben Brücke Kleinaga, Brücke Reichenbach und Teich Großaga bekannt und teilt mit, dass am 15.02.2017, 18.00 Uhr, im Rahmen der Sitzung des OTR umfassend über die Maßnahmen informiert wird.

Im Rahmen der Bürgeranfragen machte Frau Rößler auf Schlaglöcher in der Schulstraße im Bereich des Marktplatzes bis OA aufmerksam. Herr Müller ergänzt, auch in Kleinaga, Str. der Freundschaft (Höhe ehem. Konsum) sowie im Kreuzungsbereich Seligenstädter Str./Lessener Str. sind die Schlaglöcher derart, dass diese eine Unfallgefahr darstellen.

Herr Kaiser informiert, dass die Lichtgitterroste an der Brücke in Großaga (gegenüber Aga-Hainstr.13) defekt sind, Unfallgefahr!

Herr Winkler fragt nach dem Rechtsstatus des „Lindenweges“. Herr Müller erklärt das nach seinem Kenntnisstand dieser Weg von der Kreuzung Kleinaga bis zum Ende des Sportplatzes im Eigentum der Stadt steht, der Rest ist Privat (entweder BVVG oder Reuß). Außerdem schlägt Herr Winkler vor, bei einem möglichen Verkauf des Ritterguts in Großaga

durch die Stadt das Vorkaufsrecht wahrzunehmen, um im Bereich einen Fußweg bauen zu können.

Herr Nietsch fragt an, ob es für die im Bereich Forststr./Abzweig zum Schenkengrund gefällte

Lärche eine Ersatzpflanzung gibt.

Frau Krause will Informationen zum geplanten „Sporthotel“ in der ehemaligen GS haben.

Herr Müller führt aus, dass der Käufer des Objekts eine Bauvoranfrage gestellt hat, es aber dazu noch keine Antwort gibt. Frau Krause führt aus, dass sie das Vorhaben in jedem Fall ablehnt, da die vorhandenen Belastungen der Anwohner in der Ernst-Thälmann-Siedlung durch Verkehr, insbesondere vom Wohngebiet Schleifenacker, noch weiter zunehmen. Herr Krause ergänzt, dass die OB in einer Einwohnerversammlung zugesagt habe, dass wenn die Schule nicht erhalten bleibt, das Gebäude abgerissen werden soll.

Herr Müller erinnert in diesem Zusammenhang nochmals daran, dass es im Baugenehmigungsverfahren keine öffentliche Beteiligung gibt, sondern lediglich die angrenzenden Nachbarn gehört werden. Im Übrigen erfährt der OTR auch erst im Nachhinein, welche Bauvorhaben genehmigt worden sind.

Herr Winkler schlägt dazu vor, dass darauf eingewirkt werden muss, dass der OTR mit Beantragung informiert wird. Dies zu ändern darf doch nicht schwer sein, z.B. jetzt im Zuge der Gebietsreform.

Mehrere Bürger fragen nach den Holzfällungen im Bereich Reichenbach in Richtung Rusitz sowie am Bolzplatz am Rande des WG Schleifenacker. Herr Müller sagt zu, dass durch die Verwaltung prüfen zu lassen.

In diesem Zusammenhang macht Frau Gräßer darauf aufmerksam, dass die Antwort der UNB zu den Baumfällungen im Rödel unbefriedigend sind und bittet um weitere Aufklärung.

Zu dem in Kleinaga demontierten „Schwarzen Brett“ erläutert Herr Müller, dass dies aus Sicherheitsgründen erfolgte (Marode). Der Schaukasten welcher jetzt an der Bushaltestelle steht, ist für Öffentliche Bekanntmachungen, kann auch von Vereinen genutzt werden. Im Frühjahr werden Anschlagtafeln aus Holz in Seligenstädt, Reichenbach und Kleinaga aufgestellt, welche von „Jedermann genutzt werden können.

Herr Riedel fragt, ob es für die Zufahrt zu den Grundstücken in der Seligenstädter Str. 9 – 17

Planungen zum Straßenausbau gibt und wie sich die verkehrsrechtliche Situation darstellt.

Herr Müller sagt dass zu Ausbauarbeiten nichts bekannt sei und zur verkehrsrechtlichen Situation (Vorfahrtsregelung) fragt er die Verwaltung an.

Frau Geiger fragt an, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, dass die Befahrungen der Brücken im Auftrag des ZVME in Lessen erfolglos waren, die Durchflüsse sind verstopft. Außerdem bittet sie um Klärung, wie es mit der Instandsetzung des durch den RVG beschädigten Zauns weiter geht und informiert, dass die Straßenleuchte vor dem Haus der Familie Lippert (Haus Nr. 1) defekt ist.

Frau Gräßer bittet um Aufklärung zu den Gerüchten, dass es eine zweite öffentliche Auslegung zum dem Vorhaben WEA geben soll.

Herr Müller verliest dazu die Antwort von Frau Weitzmann auf seine Anfrage vom 24.01.2017:

Es ist korrekt, dass bei der erfolgten Auslegung im Zusammenhang mit der Beteiligung der Öffentlichkeit ein Fehler unterlaufen ist, der jedoch für den weiteren Verfahrensablauf nicht relevant ist und für den Einzelnen keine Nachteile nach sich zieht.

Im Einzelnen:

Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der 9. BImSchV hat der Antragsteller der Genehmigungsbehörde eine für die Auslegung geeignete Kurzbeschreibung vorzulegen, die einen Überblick über die Anlage, ihren Betrieb und die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Allgemeinheit und die Nachbarschaft ermöglicht; bei UVP-pflichtigen Anlagen erstreckt sich die Kurzbeschreibung auch auf zusätzliche Angaben zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (§ 4e der 9. BImSchV).

Die TEVARO GmbH hat vor der Auslegung die Antragsunterlagen um eine allgemein verständliche Zusammenfassung nach § 6 UVPG ergänzt (nachgereicht). Diese allgemein verständliche Zusammenfassung wurde im Verfahrensordner entsprechend eingeordnet und lag mit aus. Es wurde jedoch versäumt, sie entsprechend korrekt gekennzeichnet gesondert mit auszulegen. Dieses Versäumnis wurde im Verlauf der Auslegung durch die Untere Immissionsschutzbehörde erkannt und mit dem Antragsteller besprochen. Noch im Auslegungszeitraum wurde die Kurzbeschreibung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der 9. BImSchV durch die TEVARO GmbH nachgereicht und interessierten Bürgern auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.

Bereits vor der Auslegung haben wir mit dem Antragsteller verschiedene Optionen zur Öffentlichkeitsbeteiligung erörtert, auch um transparent zu bleiben. So war bereits eine zweite Auslegung geplant, sofern sich die Notwendigkeit für verfahrensrelevante Ergänzungen der Antragsunterlagen (neue Gutachten, weiterführende Untersuchungen) in Kenntnis der Behördenstellungnahmen, aber auch im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben sollten.

Zusammenfassend möchten wir ergänzend noch nachstehende Informationen geben:

1. Nach Sichtung aller Einwände / Stellungnahmen von Bürgern, Verbänden und Unternehmen durch unsere Behörde werden diese dem Antragsteller zur Verfügung gestellt (§ 12 Abs. 2 der 9.BImSchV) und weitere Behörden in die fachtechnische Prüfung einbezogen. Art und Umfang noch zu ergänzender Unterlagen bzw. Gutachten werden dann mit dem Antragsteller abgestimmt.

Sicher ist bereits jetzt, dass es zu ergänzenden Untersuchungen kommen wird (Lärmschutz, Naturschutz).

2. Nach Vorlage der ergänzenden vollständigen Antragsunterlagen erfolgt eine zweite öffentliche Auslegung.

3. Wichtig: Alle bereits registrierten und frist- und formgerecht eingegangenen Einwände behalten ihre Gültigkeit! Sie können, müssen jedoch nicht im Rahmen der weiteren Beteiligung ergänzt werden. Es besteht ein Amtsermittlungsgrundsatz – danach muss die Behörde bekannte Einwände und Hinweise entsprechend rechtlich und fachlich prüfen und gegebenenfalls berücksichtigen.

4. Ein Erörterungstermin wird erst nach der zweiten Auslegung durchgeführt. Eine Bekanntmachung, dass der geplante Erörterungstermin Ende März / Anfang April im Rathaussaal des Rathauses der Stadt Gera entfällt, erfolgt im Forstkurier sowie im Geraer Wochenmagazin im Februar 2017.

Ende des Schreibens.

Herr Müller dankt den Anwesenden für ihr kommen und schließt die Sitzung.

Bernd Müller, Ortsteilbürgermeister

0174 – 3477085

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Adresse

An der Froschweide 2A
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