Bernd Müller

Ortsteilbürgermeister Aga Mitglied des Geraer Stadtrates


 
...für den Ortsteil Aga
mit den Orten Kleinaga, Großaga, Seligenstädt, Reichenbach und Lessen
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In der Sitzung nach der Sommerpause stand als erstes gleich ein Brisantes Thema auf der Tagesordnung. Für Informationen zur Geruchsbelästigung durch den Gärrestebehälter konnte der FDL Umwelt, Herr Nickschick und die Leiterin der UIB, Frau Weitzmann, begrüßt werden.


Mit beginn der Ausführungen zum aktuellen Stand des Gärrestebehälters betonte
Frau Weitzmann, dass Eingaben und Beschwerden wegen der Geruchsbelästigungen ernst genommen und kontrolliert werden.
Genehmigt wurde der Gärrückstandsbehälter im Juli 2012 im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens – Antragsteller war ein Landwirtschaftsbetrieb, im Genehmigungsverfahren wurde der Bewertung der Geruchsproblematik eine hohe Bedeutung beigemessen (Geruchsgutachten, Prüfung durch TLUG)
Mit Inbetriebnahme hat ein Betreiberwechsel stattgefunden, der Betreiber ist nicht mehr der Landwirtschaftsbetrieb, sondern die Danpower Gruppe
Die Gärreste kommen ausschließlich aus der Biogasanlage in Bad Köstritz (BGA Biogas 2 GmbH). Als Ausgangsstoffe dienen überwiegend Küchen- und Kantinenabfälle, überlagerte pflanzliche Lebens- und Genussmittel und Reste aus der Getränkeproduktion.
Bei Kontrollen vor Ort wurde seit den ersten Beschwerden im Juni mehrfach selbst der intensive Geruch festgestellt.
Durch den Einsatz von vielen Lebensmitteln in der Biogasanlage ist der Eiweißgehalt hoch, dadurch entsteht Ammoniak, welcher nach erster Einschätzung den Gestank hervorruft.
Aus dem Gärrestebehälter in Aga wurden durch die Behörde Proben genommen und zur Untersuchung nach Jena (Untersuchung auf Inhaltsstoffe) und zu einem Gutachter nach Aga (Untersuchung der Geruchsbelastung) gebracht.
Die Gutachten liegen mittlerweile vor. Frau Weitzmann führte aus, dass insbesondere der Ergebnisbericht des Sachverständigen Matthias Schumann vorerst nur als informativ angesehen wird, da er in seiner Fachspezifik als Sachverständiger für das Messen und Beurteilen von Belastungsquellen in Innenräumen insbesondere in der Bewertung der Windrichtungsverteilung (2.4) und in der Auswertung (3.) zum Teil fachlich nicht korrekte Aussagen getroffen hat.
Vor Ort war die Behörde auch mit dem Planer der Anlage – auch für diesen ist der Geruch völlig untypisch und nicht erklärbar. (Anmerkung: in über 100 anderen Anlagen, welche der Planer gebaut hat, ist dieses Problem nicht aufgetreten)
Derzeit wird geprüft (Anhörung an den Betreiber ist erfolgt), ob eine weitere Befüllung in diesem Jahr rechtskräftig durchgesetzt werden kann. Der Erfolg ist fraglich. Nicht bei jeder Befüllung kam es zu Beschwerden, wenn die Gärreste im Behälter waren. Oft monatelang keine Beeinträchtigungen. Der Bezug zum Wetter (warm) wird gesehen.
Der Betreiber hat angekündigt, in Form von Kohlefiltern nachzubessern.
Der Hinweis auf das „Abfackeln“ kann nicht umgesetzt werden, da zwar Ammoniak entsteht, aber hierfür ist es zu wenig.
In der anschließenden Diskussion teilt ein Bürger mit, dass Risse im Beton festzustellen sind.
Herr Nickschick erklärt, dass er vor Ort war und keine Undichtheiten am Behälter festzustellen sind. Frau Weizmann wird den Hinweis nochmals aufnehmen und eine Prüfung veranlassen.
Eine Bürgerin äußert verärgert, dass hinsichtlich der Betreibung des Gärrestebehälters offensichtlich manipuliert wurde. Der landwirtschaftliche Betrieb hat die Baugenehmigung im Außenbereich bekommen und dann die Betreibung der Anlage an einen anderen Betreiber übergeben. Das ist Betrug. Das gleiche Verfahren wurde bereits bei der Biogasanlage in Großaga angewandt und die Verwaltung unternimmt nichts.
Ein anderer Bürger fragt, ob es Stoffe gibt, die im Gärrestebehälter zugemischt werden können um die Geruchsbelästigung zu minimieren ohne Schädigung der auszubringenden Reststoffe.
Ein Bürger erklärt, dass der Wert der Grundstücke sich minimiert hat. Die Beschwerden wegen der Geruchsbelästigungen liegen seit 2016 vor. Es hat sich nichts getan. Es ist immer unerträglicher geworden.
Herr Nickschick erwidert, dass die Gesetze eingehalten wurden und werden. Die Stadt geht den Beschwerden immer nach.
Frau Weitzmann erklärt, dass das LRA Greiz in das Überprüfungsverfahren mit einbezogen wurde, da diese die Biogasanlage in Bad Köstritz überwachen. Die Überprüfung der Proben aus der Biogasanlage in Bad Köstritz ergab, dass die Werte im zulässigen Bereich waren. Sie erläutert erneut, dass die Gärresteanlage auf Grund der beantragten Lagermenge nicht nach BImSchG genehmigt wurde, sondern nur eine Stellungnahme zum Bauantrag abgegeben wurde. Die Stellungnahme beruhte auf der Annahme, dass die Gärreste von einer Biogasanlage kommen, die zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehört.
Aus einem Brief von Frau OB Hahn, so eine Bürgerin, lässt sich schließen, dass die Verwaltung sehr leichtfertig mit der Genehmigung der Anlage verfahren ist.
Herr Müller erklärt, dass die Inputstoffe geändert wurden. Die Stadt ging von Mais als Grundstoff aus, jetzt sind es Lebensmittel. Somit ist der Gärrestebehälter Bestandteil einer Abfallanlage, die im Außenbereich nicht zulässig ist, gleich gar nicht direkt neben einem Sondergebiet Erholung/Camping und der Nähe zu Wohnbebauungen.
Es ist zu prüfen, auch bezüglich des Betreiberwechsels, ob der Behälter überhaupt noch Bestandsrecht hat oder ein Abriss in Frage kommt bzw. eine dauerhafte Stilllegung. Sollte dies rechtlich nicht umsetzbar sein, dann ist zumindest nach BImSchG die Betreibung des Gärrestebehälters neu zu prüfen.

Frau Weitzmann erklärt abschließend, dass am 13. September 2019 ein Gespräch mit dem Betreiber des Gärrestebehälters stattfindet. Im Anschluss erhält der Ortsteilrat eine Information.

Herr Müller bedankt sich bei Herrn Nickschick und Frau Weitzmann für Ihre Teilnahme und die Erläuterungen.

Im nächsten TOP wurde über die Vorlage Drucksachen-Nr. 92/2019, Geschäftsordnung für den Ortsteilrat Aga beraten und beschlossen. Herr Müller stellt den Antrag im § 13 der Geschäftsordnung den letzten Halbsatz zu streichen und begründet seinen Antrag. Damit lautet der § 13 wie folgt:
„Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung des Ortsteilrates, von Einwohnerfragestunden und die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse werden im Internet auf der Homepage der Stadt unter www.gera.de und im Amtsblatt der Stadt Gera bekannt gemacht.“ Er stellt den Antrag zur Abstimmung, diesem wird einstimmig zugestimmt
Danach stellt Herr Müller die geänderte Vorlage DS-Nr. 92/2019 zur Abstimmung, auch hier erfolgt einstimmige Zustimmung.

Im TOP Informationen durch den OTBM teilt Herr Müller mit, das die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufgrund von Personalmangel noch nicht in der Planungsphase, in der Anregungen und Ziele aus den Ortsteilen aufgenommen werden können so die Aussage des Dezernates Bau und Umwelt, entgegen der Ankündigung des Oberbürgermeisters in der Mai-Sitzung des Ortsteilrates und in der Presse, ist.
Für die Landtagswahl am 27. Oktober 2019 werden noch Wahlvorstände für die Stimmbezirke 39 und 40 in Aga benötigt. Herr Müller bittet die Bürger sich bei ihm oder im FG Stadtrat7Ortsteilräte zu melden.
Das Update zum Sportentwicklungsplan wurde zur Kenntnisnahme an den SV Aga weiter gegeben. Zur Anfrage eines Bürgers aus der letzten OTR-Sitzung wegen der Wasserentnahme in der Seligenstädter Str. wurde mitgeteilt, dass keine Genehmigung erteilt wurde. Der Fragesteller wurde informiert.
Zur Thematik der Probleme bei der Grünflächenpflege soll in der nächsten Arbeitsberatung des FG Stadtrat/Ortsteilräte mit den Ortsteilbürgermeistern am 28.08.2019 informiert werden.
Unter dem TOP Bürgeranfragen/Sonstiges möchte ein Bürger wissen, was mit den Wohnblöcken in der Rosa-Luxemburg-Straße geschieht. Liegt da jetzt eine Baugenehmigung vor? Wie viele Wohnungseinheiten werden entstehen?
Herr Müller erklärt, dass ihm hierzu keine Informationen vorliegen.
Ein anderer Bürger fragt an, ob die 40 Tonnen LKW, trotz Tonnagebegrenzung der Straßen (für Landwirtschaft frei), eine Sondergenehmigungen haben? Er fordert, dass die Verkehrspolizei entsprechend kontrolliert!
Herr Müller sichert zu, dass dies an das FG Stadtrat/Ortsteilräte weitergeleitet wird.

Bernd Müller, Ortsteilbürgermeister

0174 – 3477085

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An der Froschweide 2A
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Gera - Kleinaga
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