Das Verwaltungsgericht Gera hat den Sofortvollzug nicht aufgehoben, d.h. die von der Stadt Gera erlassene Aussetzungsverfügung wurde bestätigt.
Fraglich bleibt, ob eine Verlängerung der Aussetzungsverfügung im August durch die obere Regionalbehörde erfolgen wird und auch die Frage, wie es generell mit dem Regionalplan, Teil Wind, weiter geht. Offen ist derzeit auch, wie die Beteiligten auf die Gerichtsentscheidung reagieren. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass am aktuellen Entwurf des Regionalplanes Teil Wind festgehalten und eine Abstimmung hierzu im Juni angestrebt wird. Ob es zu einer Abstimmung auf Grund der Corona Pandemie kommt ist fraglich. Sollten bis dahin keine neuen Argumente für die Anerkennung der A – Typik für das Energiedreieck Gera vorliegen, gehe ich davon aus, das die Aussetzungsentscheidung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt um ein Jahr verlängert wird.
Bernd Müller
04.05.2020