Bernd Müller

Ortsteilbürgermeister Aga Mitglied des Geraer Stadtrates


 
...für den Ortsteil Aga
mit den Orten Kleinaga, Großaga, Seligenstädt, Reichenbach und Lessen
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Information des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Die SungEel Recycling Park Thüringen GmbH stellte beim TLUBN den Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Anlage zum Recycling von Lithium-Ionen-Batterien nach § 4 BImSchG i. V. m. Nr. 8.11.2.1 des Anhanges 1 der 4. BImSchV am Standort im Industriegebiet Cretzschwitz in 07554 Gera, Gemarkung Hermsdorf, Flur 2, Flurstück 140/14. Die Bekanntmachung des Vorhabens mit weiteren Einzelheiten finden Sie im Thüringer Staatsanzeiger vom 22. Januar 2024 und auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) auf der Seite „Amtliche Bekanntmachungen“.

Bekanntmachung

Die SungEel Recycling Park Thüringen GmbH, Am Kronberger Hang 8, 65824 Schwalbach am Taunus stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) nach den §§ 4 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. Nr. 8.11.2.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) einen Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Recycling von Lithium-Ionen-Batterien am Standort im Industriegebiet Cretzschwitz in 07554 Gera, Gemarkung Hermsdorf, Flur 2, Flurstück 140/14 nach Maßgabe der dem Antrag beigefügten Unterlagen.

Die o.g. Firma hat auch einen Antrag auf vorzeitigen Beginn nach § 8a BImSchG gestellt.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist für April 2025 geplant.

Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG wird darauf hingewiesen, dass

  1. der Antrag auf Genehmigung und die zugehörigen Antragsunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, in der Zeit vom

    30. Januar 2024 bis einschließlich 29. Februar 2024
  •  in der Stadtverwaltung der Stadt Gera, Umweltamt, Amthorstraße 11, 07545 Gera, Zimmer 122

Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

  • und in der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst, Bauamt, Zeitzer Straße 15, 06722 Droyßig, Zimmer 209

Montag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

  • und im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Straße 1, 99423 Weimar, Zimmer 3806/07,

Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

  • und auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) unter der Rubrik „Service/ Anhörungs- und Auslegungsverfahren/ Immissionsschutz“

zur Einsicht ausliegen.

Informieren Sie sich über die aktuellen Dienstzeiten per E-Mail oder Telefon und vereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme. Die Kontaktdaten dazu sind:

  • TLUBN: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel.: 0361 57 3943 604
  • Stadtverwaltung Gera: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel.: 0365 838 4220 oder 0365 838 4223
  • Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 034425 414 64
  1. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bei den vorgenannten Stellen im Zeitraum vom 30. Januar 2024 bis einschließlich 1. April 2024 schriftlich oder elektronisch erhoben werden. Elektronische Einwendungen können an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. abgegeben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind gem. § 10 Abs. 3 S. 5 BImSchG alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Spätere Klagemöglichkeiten bleiben davon unberührt.
  1. Auf Verlangen der Einwender können deren Name und Anschrift vor der Bekanntgabe der Einwendung gegenüber dem Antragsteller und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind, § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV).
  1. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Einwendungen), gilt nach § 17 Abs. 1 ThürVwVfG derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von den übrigen Unterzeichnern als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, bei welchen die Angaben nach dem vorvorigen Satz nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder als Vertreter nicht eine natürliche Person benennen, können unberücksichtigt gelassen werden. Ebenso können gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt gelassen werden, als Unterzeichner ihre Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angeben.
  1. Rechtzeitig und formgerecht erhobene Einwendungen werden am Mai 2024 um 10:00 Uhr im Saal des Kultur- und Kongresszentrums Gera, Schlossstraße 1 in 07545 Gera erörtert. Die Erörterung ist öffentlich. Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass
    1. dieser Erörterungstermin durchgeführt wird, soweit er auf Grundlage der rechtzeitig und formgerecht erhobenen Einwendungen sachgerecht und erforderlich erscheint;
    2. die Entscheidung über die Durchführung eines Erörterungstermins die Genehmigungsbehörde in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens trifft und
    3. im Falle der Durchführung eines Erörterungstermins die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
  1. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
    1. können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden; und
    2. kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
  1. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
  1. Diese Bekanntmachung wird auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) unter „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Jena, den …..                                                                                                     

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Der Präsident

Mario Suckert

 

 

0171/3884961

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Adresse

An der Froschweide 2A
An der Froschweide 2A
Gera - Kleinaga
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07554
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